Komplementäre und
Integrative Medizin
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Förderprogramm der Carstens-Stiftung: Young Clinician Scientists

KVC Young Clinician Scientists
Förderprogramm der Karl und Veronica Carstens-Stiftung

Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen ihrer Initiative Young Clinician Scientists erneut Fördermittel bereit, um die Nachwuchslücke im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin zu schließen. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, einen substanziellen Beitrag zur Etablierung verlässlicher Karrierewege für wissenschaftlich interessierte Ärzt*Innen in der in der Naturheilkunde und Komplementärmedizin zu leisten und den Geförderten geschützte Forschungszeiten an Universitätskliniken in Deutschland zu ermöglichen.

Programm

Das Programm »KVC Young Clinician Scientists« richtet sich an wissenschaftlich tätige Ärzt*Innen. Es zielt auf eine planbare und qualitätsgesicherte Verzahnung von ärztlicher Weiterbildung und wissenschaftlicher Tätigkeit in der Naturheilkunde und Komplementärmedizin ab.

Der Förderumfang beträgt insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Fellowship über einen Gesamtförderzeitraum von bis zu drei Jahren. Im Rahmen des Budgets können neben den Mitteln für die anteilige Stellenfinanzierung der Carstens-Fellows Mittel für wissenschaftliches Personal, Sach-, Reise- und Publikationskosten beantragt werden, die die Antragstellenden in ihrer wissenschaftlichen Profilierung unterstützen. Das Programm ermöglicht Ärzt*Innen während des Förderzeitraums 50 Prozent ihrer Arbeitszeit als geschützte Forschungszeiten einzusetzen. Die Finanzierung der auf die klinische Tätigkeit entfallenden Arbeitszeit, i.d.R. ebenfalls 50 Prozent, wird von der Klinik übernommen. Die Freistellung kann flexibel gewählt werden (z.B. kumulierte Freistellung, 100 Prozent, von bis zu einem Jahr, anteilige Freistellung von 25 Prozent p.a. in den beiden Folgejahren).

Mit der Antragstellung ist ein individuell zwischen Antragstellenden und aufnehmender Universitätsklinik erarbeitetes Laufbahnkonzept einzureichen, das Meilensteine für die wissenschaftliche Laufbahn sowie die klinische Weiterbildung enthält. Die Leitung der aufnehmenden Einrichtungen sagt verbindlich zu, das individuell vereinbarte Laufbahnkonzept aktiv zu unterstützen und die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Jede*r Geförderte wird durch eine*n habilitierte*n Hochschullehrer*In betreut. Die aufnehmende Universitätsklinik muss darlegen, wie die Freiräume für die geplante Forschungsarbeiten der Antragstellenden gesichert und die Freistellung von klinischen Aufgaben gewährleistet ist.

Antragsberechtigung

Das Programm richtet sich an promovierte und wissenschaftlich tätige Ärzt*Innen, vornehmlich in den ersten Weiterbildungsjahren bis maximal drei Jahre nach dem Erwerb des Facharztes, die ein klar erkennbares wissenschaftliches Interesse im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin vorweisen können.

In die Förderung aufgenommen werden vollzeitbeschäftigte Antragsteller*Innen, die bereits eine klinische Anbindung innerhalb einer ausgewiesenen Universitätsklinik oder eines akademischen Lehrkrankenhauses haben oder denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Haushaltsstelle verbindlich zugesichert wurde.

Antragstellende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Studium der Humanmedizin
  • abgeschlossene Promotion (mindestens »magna cum laude«)
  • vornehmlich erste Weiterbildungsjahre; bis maximal drei Jahre nach dem Erwerb des Facharztes
  • mindestens eine Publikation als Erstautor*In in einer peer-reviewed Zeitschrift
  • biographisch erkennbares Interesse an Naturheilkunde und Komplementärmedizin
  • zugesicherte Haushaltsstelle an einer Universitätsklinik in Deutschland
  • Integration in ein forschungsaktives Umfeld

Antragstellung und Fristen

Den Antragsunterlagen sind beizufügen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf inkl. Publikationsverzeichnis
  • Zeugnisse (ärztliche Prüfungen, Promotion, Approbation)
  • Laufbahnkonzept für die Fördertätigkeit
  • wissenschaftlich fundierte Beschreibung der/s geplanten Forschungsvorhaben/s auf dem Gebiet der Naturheilkunde und Komplementärmedizin
  • verbindliche Darstellung der Zeitplanung in Bezug auf die Freistellung von klinischen Aufgaben und Inanspruchnahme der Förderung
  • verbindliche Zusage der Universitätsklinik oder des akademischen Lehrkrankenhauses über die zu schaffenden Freiräume bei gleichzeitiger klinischer Tätigkeit
  • Unterstützungsschreiben der betreuenden Hochschullehrer*In / des*der Mentors*In
  • Referenzschreiben einer*eines weiteren Hochuschullehrers*In
  • Meilensteinplan
  • detaillierter Kostenplan

Die Anträge sind per E-Mail (foerderung@carstens-stiftung.LÖSCHEN.de) bis zum 18.09.2026 einzureichen – fassen Sie alle relevanten PDFs zu einer PDF-Datei ohne Passwortschutz bzw. Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken zusammen. Anträge mit mehreren einzelnen PDF-Dateien werden nicht angenommen.

Bitte beachten Sie unsere:

Leitlinien zur Antragstellung

 

Der Vorstand erstellt nach externer Begutachtung eine Shortlist von Antragstellenden, die zur persönlichen Präsentation Ihres Vorhabens eingeladen werden. Ort und Zeit wird noch bekannt gegeben.

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