Komplementäre und
Integrative Medizin
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Alois-Schnaubelt-Stiftungsprofessur und Forschungsgruppe „Komplementäre und Integrative Medizin (KIM) bei chronischen Erkrankungen – Prävention und Therapie“

Alois-Schnaubelt-Stiftungsprofessur und Forschungsgruppe „Komplementäre und Integrative Medizin (KIM) bei chronischen Erkrankungen – Prävention und Therapie“
Ausschreibung der Karl und Veronica Carstens-Stiftung

Chronische Erkrankungen sind eine große gesellschaftliche Herausforderung. Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen der Alois-Schnaubelt-Stiftungsprofessur und Forschungsgruppe Fördermittel bereit, um die Anwendung von Verfahren der Komplementären und Integrativen Medizin für Prävention und Therapie chronischer Krankheiten, wie beispielsweise Demenz, Diabetes, Depressionen, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie rheumatische Erkrankungen, zu untersuchen.

Programm

In Ergänzung des Schnaubelt-Post-Doc- und Habilitationsprogramms werden die Fördermittel in Höhe von 3 Mio. Euro für die Errichtung einer Stiftungsprofessur mit der dazugehörigen Arbeitsgruppe über einen Zeitraum von 8 Jahren zur Verfügung gestellt. Die aufnehmenden Universitäten sollen elementare Eigenleistungen erbringen. 

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Universitäten, die einen neuen Forschungsschwerpunkt Komplementäre und Integrative Medizin (KIM) implementieren möchten sowie berufungsfähige Wissenschaftler*Innen aus der Medizin und den Life Sciences, die sich durch exzellente wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet haben und in enger Kooperation mit den aufnehmenden Universitäten ein tragfähiges Konzept entwickeln.

Die Carstens-Stiftung stellt die Mittel zur Etablierung einer eigenen Arbeitsgruppe zur Verfügung. Im Förderzeitraum sollen innovative und richtungsweisende Forschungsvorhaben zur Prävention chronischer Krankheiten und zum Nutzen chronisch erkrankter Patient*Innen realisiert werden.

Die Stiftung erwartet von der aufnehmenden Hochschule durch die Aufnahme der Alois Schnaubelt-Stiftungsprofessur und Arbeitsgruppe eine nachhaltige strukturelle Stärkung der Komplementären und Integrativen Medizin.

Die aufnehmende Einrichtung muss darlegen, wie die Arbeitsgruppe eingegliedert werden soll und ihre Unterstützung verbindlich zusagen.

Darüber hinaus wird ein Konzept erwartet, wie die Professur nach Ablauf der Förderung verstetigt werden kann. Insbesondere legt die Stiftung Wert auf ein integriertes Nachwuchsförderungskonzept und stellt ggfls. hierzu weitere Mittel für Stipendien bereit.

Antrags- und Auswahlverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.

Stufe 1: Konzeptskizzen

Konzeptskizzen sind ausschließlich von antragsberechtigten Universitäten und/oder Personen einzureichen. Es wird erwartet, dass hier die geplanten Forschungsvorhaben beschrieben sowie die Einbindung der Professur und Forschungsgruppe aufgezeigt werden.

Liegen zum Zeitpunkt des Einreichens der Konzeptskizze noch keine verbindlichen Zusagen der favorisierten Hochschule vor, ist von den Antragstellenden die Absichtserklärung einer weiteren aufnehmenden Einrichtung vorzulegen, an der die Arbeitsgruppe auch implementiert werden könnte.

Die Skizze von maximal zehn Seiten ist an keine besondere Form gebunden. Sie sollte

  • die Zielsetzung des Gesamtkonzepts erläutern
  • das geplante Forschungsvorhaben und seine Bedeutung beschreiben
  • geplante Maßnahmen zur Rekrutierung und Förderung des forschenden Nachwuchses skizzieren
  • die Auswahl der in Aussicht genommenen Hochschule(n) auf der Grundlage der verfügbaren inhaltlichen und organisatorischen Aspekte begründen
  • Innovationspotenzial und Zugewinn für die Komplementäre und Integrative Medizin darlegen

Der Konzeptskizze sind folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • Einseitige Zusammenfassung
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf der antragstellenden Person mit Publikationsliste
  • Budget- und Meilensteinplan
  • Erklärung der Leitung der Medizinischen Fakultät sowie des Direktors/der Direktorin der aufnehmenden Universitätsklinik

Die Mitglieder des Vorstandes wählen unter den eingegangenen Konzeptskizzen eine Shortlist aus, deren Verfasser gebeten werden, einen entscheidungsreifen Antrag an die Stiftung zu richten.

Stufe 2: Antrag

Der endgültige Antrag ist im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesamtkonzepts und der geplanten Maßnahmen zu präzisieren.

Als Anlagen sind beizufügen:

  • Zusage des Direktors/der Direktorin der aufnehmenden Universitätsklinik, die Schnaubelt-Forschungsgruppe in den Forschungsschwerpunkt der Klinik zu integrieren und der Leiterin/dem Leiter der Gruppe Zugang zu Patientendaten und Proben zu gewähren.
  • Verbindliche Erklärung über die Höhe der Eigenleistungen der Hochschule mit Angabe des Umfangs der ergänzenden Personal-, Sach- und Grundausstattungsmittel sowie verbindliche Raumzusage für die einzurichtende Forschungsgruppe mit Festlegung der Labornutzfläche und der Infrastrukturnutzung.
  • Erklärung der Leitung der Medizinischen Fakultät sowie des Vorstandes des Universitätsklinikums, die Finanzierung der Professur einschließlich der Zusatzausstattung nach Ablauf der Stiftungsförderung auf Dauer zu übernehmen.
  • Unter den Anträgen der Shortlist wird nach Begutachtung und einem Auswahlgespräch eine Stiftungsprofessur und Forschungsgruppe zur Bewilligung ausgewählt.

Auswahlkriterien

Entscheidend für die Beurteilung der eingereichten Konzeptskizzen und Anträge sind:

  • wissenschaftliches Profil und Exzellenz der Antragstellenden
  • Innovationspotential der Forschungsvorhaben
  • Mehrwert der Schnaubelt-Gruppe für aufnehmende Hochschule und Universitätsklinik

Frist für die Einreichung der Konzeptskizzen

Die Konzeptskizzen sind per E-Mail (foerderung@carstens-stiftung.LÖSCHEN.de) in einer pdf-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und
Drucken bis zum 31.07.2022 einzureichen an:

Karl und Veronica Carstens-Stiftung
Am Deimelsberg 36
45276 Essen

foerderung@carstens-stiftung.LÖSCHEN.de

Alois Schnaubelt

Alois Schnaubelt (*15.07.1923, †05.05.2016) war Wirtschaftsprüfer aus München und lange Jahre als Berater und Leiter Rechnungswesen für die Firma Weishaupt in Schwendi tätig. Er verkörperte das, was man einen ehrbaren Kaufmann nennt. Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung ist seine Erbin.

Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung

Die gemeinnützige Karl und Veronica Carstens-Stiftung wurde 1981 vom damaligen Bundespräsidenten Karl Carstens und seiner Ehefrau Dr. Veronica Carstens gegründet. 40 Jahre nach ihrer Errichtung ist die Carstens-Stiftung eine bedeutende Wissenschaftsorganisation auf dem Gebiet der Naturheilkunde und Komplementärmedizin und hat mit einer Fördersumme von 40 Millionen Euro über 300 Forschungsprojekte unterstützt.

Sie setzt sich für die Verankerung von Naturheilkunde und Komplementärmedizin in der medizinischen Forschung und Patientenversorgung ein. Hauptaufgaben sind die Förderung wissenschaftlicher Forschung und des medizinischen Nachwuchses sowie die fundierte Aufklärung über Anwendung und Nutzen der naturheilkundlicher und komplementärmedizinischer Verfahren.