Komplementäre und
Integrative Medizin
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Naturheilkunde und Komplementärmedizin beim Post-COVID-Syndrom 2

Naturheilkunde und Komplementärmedizin beim Post-COVID-Syndrom 2

Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen ihrer Förderinitiative "Naturheilkunde und Komplementärmedizin beim Post-COVID-Syndrom 2 (NaKoPoCo2)" erneut Fördermittel bereit, um Forschung zu pharmakologischen und nicht-pharmakologischen Therapie- sowie Rehabilitationsmaßnahmen für Patient*innen, die unter bleibenden Beeinträchtigungen nach Covid19 leiden, zu ermöglichen.

Herausforderung

Menschen, die eine Covid19-Erkrankung durchgemacht haben, berichten teilweise nach Abklingen der Primärsymptomatik über persistierende Beschwerden wie Erschöpfung, Kopfschmerzen, Atemnot oder Konzentrationsschwäche. Die Prävalenz von Post-COVID unter Patienten mit schwerem Krankheitsverlauf und einem hierdurch bedingten Krankenhausaufenthalt wird mit bis zu 80% angegeben. (1) Aber auch bei milden Verläufen sind nachhaltige Symptomatiken zu beobachten. Die wissenschaftliche Erkenntnislage zur Therapie des Post-COVID-Syndroms ist unbefriedigend, insbesondere hinsichtlich komplementärmedizinischer Verfahren, die bei chronischen Erkrankungen gute Ergebnisse erzielen.

Programm

NaKoPoCo 2 soll dabei helfen, neue Ansätze für die Therapie des Post-COVID-Syndroms zu generieren. Die Carstens-Stiftung stellt Programmmittel in Höhe von insgesamt 600.000 Euro über einen Gesamtförderzeitraum von bis zu drei Jahren zur Verfügung. Antragsfähig sind Projekte mit einem maximalen Budget i.H. v. 300.000 Euro für drei Jahre aus dem Bereich der nicht-pharmakologischen klinischen Forschung, der klinisch relevanten Grundlagenforschung sowie der Translationalen Forschung. Für pharmakologische Interventionen ist eine Einzelprojektförderung von bis zu 600.000 Euro möglich. Die eingereichten Projektanträge sollten Modellcharakter im Hinblick auf wissenschaftliche Methodik, Patient*innennutzen sowie ein möglichst hohes Innovationspotential haben.

Antragstellung und Fristen

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen mit ausgewiesener Expertise in naturheilkundlichen und komplementärmedizinischen Verfahren, die an universitären oder außeruniversitären gemeinnützigen Forschungsinstituten in Deutschland tätig sind. Die Stiftung übernimmt keine Overheadkosten (indirekte Kosten, die nicht einem einzelnen Bereich zugeordnet werden können). Eingehende Anträge werden extern begutachtet.

Bitte beachten Sie unsere:

Leitlinien zur Antragstellung

 

Die begutachtungsfähigen Anträge sind in zweifacher Ausfertigung als Ausdruck und zudem per E-Mail komplett in einer pdf-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken bis zum 28.03.2022 einzureichen an:

 

Karl und Veronica Carstens-Stiftung
Am Deimelsberg 36, 45276 Essen
e-mail: foerderung@carstens-stiftung.LÖSCHEN.de

Literatur

(1) Lopez-Leon S, Wegman-Ostrosky T, Perelman C, Sepulveda R, Rebolledo PA, Cuapio A, Villapol S. More than 50 Long-term effects of COVID-19: a systematic review and meta-analysis. medRxiv [Preprint]. 2021 Jan 30:2021.01.27.21250617. doi: 10.1101/2021.01.27.21250617. PMID: 33532785; PMCID: PMC7852236. Artikel

1981 gegründet, hat die gemeinnützige und unabhängige Karl und Veronica Carstens-Stiftung in den letzten Jahrzehnten maßgeblich dazu beigetragen, dass immer mehr komplementärmedizinische Verfahren wissenschaftlich durchdrungen und bewertet wurden. In dieser Zeit konnten wir mit Hilfe der Bevölkerung mehr als 40 Mio. Euro für Wissenschaft und Forschung in über 300 Projekten bereitstellen.