KVC Young Clinician Scientists
Förderprogramm der Karl und Veronica Carstens-Stiftung
Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen ihrer Initiative Young Clinician Scientists erneut Fördermittel bereit, um die Nachwuchslücke im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin zu schließen. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, einen substanziellen Beitrag zur Etablierung verlässlicher Karrierewege für wissenschaftlich interessierte Ärztinnen und Ärzte in der in der Naturheilkunde und Komplementärmedizin zu leisten und den Geförderten geschützte Forschungszeiten an Universitätskliniken in Deutschland zu ermöglichen.
Ein Vorläufer dieser Initiative war unser Förderprogramm »Alois Schnaubelt – Young Clinician Scientists«. Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Herausforderung
Das Programm »KVC Young Clinician Scientists« richtet sich an wissenschaftlich tätige Ärztinnen und Ärzte zu Beginn ihrer ärztlichen Weiterbildung. Das Programm zielt auf eine planbare und qualitätsgesicherte Verzahnung von ärztlicher Weiterbildung und wissenschaftlicher Tätigkeit in der Naturheilkunde und Komplementärmedizin.
Die Stiftung stellt Mittel für zwei Geförderte bereit. Der Förderumfang beträgt insgesamt bis zu 240.000 Euro pro Fellowship über einen Gesamtförderzeitraum von bis zu drei Jahren (80.000 Euro p.a.). Im Rahmen des Budgets können neben den Mitteln für die anteilige Stellenfinanzierung der Carstens-Fellows Mittel für wissenschaftliches Personal, Sach-, Reise- und Publikationskosten beantragt werden, die die Antragstellenden in ihrer wissenschaftlichen Profilierung unterstützen. Das Programm ermöglicht Ärztinnen und Ärzten während des Förderzeitraums 50 Prozent ihrer Arbeitszeit als geschützte Forschungszeiten einzusetzen. Die Finanzierung der auf die klinische Tätigkeit entfallenden Arbeitszeit, i.d.R. ebenfalls 50 Prozent, wird von der Klinik übernommen. Die Freistellung kann flexibel gewählt werden (z.B. kumulierte Freistellung, 100 Prozent, von bis zu einem Jahr, anteilige Freistellung von 25 Prozent p.a. in den beiden Folgejahren).
Mit der Antragstellung ist ein individuell zwischen Antragstellenden und aufnehmender Universitätsklinik erarbeitetes Laufbahnkonzept einzureichen, das Meilensteine für die wissenschaftliche Laufbahn sowie die klinische Weiterbildung enthält. Die Leitung der aufnehmenden Einrichtungen sagt verbindlich zu, das individuell vereinbarte Laufbahnkonzept aktiv zu unterstützen und die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Jede*r Geförderte wird durch eine*n habilitierten Hochschullehrer*in betreut. Die aufnehmende Universitätsklinik muss darlegen, wie die Freiräume für die geplante Forschungsarbeiten der Antragstellenden gesichert und die Freistellung von klinischen Aufgaben gewährleistet ist.
Antragsberechtigung
Das Programm richtet sich an promovierte Ärztinnen und Ärzte max. drei Jahre nach dem 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung, die ein klar erkennbares wissenschaftliches Interesse im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin vorweisen können.
In die Förderung aufgenommen werden vollzeitbeschäftigte Antragsteller*innen, die bereits eine klinische Anbindung innerhalb einer ausgewiesenen Universitätsklinik oder eines akademischen Lehrkrankenhauses haben oder denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Haushaltsstelle verbindlich zugesichert wurde.
Antragstellende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Studium der Humanmedizin
- 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung
- abgeschlossene Promotion (mindestens »magna cum laude«)
- maximal vierjährige Postdocphase
- mindestens eine Publikation als Erstautor*in in einer peer-reviewed Zeitschrift
- biographisch erkennbares Interesse an Naturheilkunde und Komplementärmedizin
- zugesicherte Haushaltsstelle an einer Universitätsklinik in Deutschland
- Integration in ein forschungsaktives Umfeld
Antragstellung und Fristen
Den Antragsunterlagen sind beizufügen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf inkl. Publikationsverzeichnis
- Zeugnisse (ärztliche Prüfungen, Promotion, Approbation)
- Laufbahnkonzept für die Fördertätigkeit
- wissenschaftlich fundierte Beschreibung der/s geplanten Forschungsvorhaben/s auf dem Gebiet der Naturheilkunde und Komplementärmedizin
- verbindliche Darstellung der Zeitplanung in Bezug auf Freistellung von klinischen Aufgaben und Inanspruchnahme der Förderung
- verbindliche Zusagen der Universitätsklinik oder des akademischen Lehrkrankenhauses über die zu schaffenden Freiräume bei gleichzeitiger klinischer Tätigkeit
- Unterstützungsschreiben der betreuenden Hochschullehrer*in
- Referenzschreiben einer/s weiteren Hochuschullehrers/in
- Meilensteinplan
- detaillierter Kostenplan
Der Vorstand erstellt nach externer Begutachtung eine Shortlist von Antragstellenden, die zur persönlichen Präsentation Ihres Vorhabens am 10.12.2021 nach Berlin eingeladen werden.
Bitte beachten Sie unsere:
Die Anträge sind in zweifacher Ausfertigung als Ausdruck und zudem per E-Mail komplett in einer pdf-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken bis zum 15.09.2021 einzureichen an:
Karl und Veronica Carstens-Stiftung
Am Deimelsberg 36, 45276 Essen
e-mail: foerderung@carstens-stiftung.LÖSCHEN.de
Young Clinician Scientists im Rahmen der Schnaubelt-Initiative
Naturheilkunde und Komplementärmedizin
Förderprogramm der Karl und Veronica Carstens-Stiftung
Die Herausforderung
Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen ihrer Alois Schnaubelt-Initiativen
- Alois Schnaubelt – Habilitationsprogramm
- Alois Schnaubelt – Young Clinician Scientists
Fördermittel bereit, um die Nachwuchslücke im Bereich der universitären Naturheilkunde und Komplementärmedizin zu schließen.
Ziel dieser Fördermaßnahmen ist es, einen substanziellen Beitrag zur Etablierung verlässlicher Karrierewege für wissenschaftlich interessierte Ärzte und Ärztinnen in der Naturheilkunde und Komplementärmedizin zu leisten und den Geförderten geschützte Forschungszeiten an Universitätskliniken in Deutschland zu ermöglichen.
Young Clinician Scientists im Rahmen unserer Schnaubelt-Initiative
Das Alois Schnaubelt-Programm Young Clinician Scientists richtet sich an wissenschaftlich tätige Ärztinnen und Ärzte zu Beginn ihrer ärztlichen Weiterbildung. Das Programm zielt auf eine planbare und qualitätsgesicherte Verzahnung von ärztlicher Weiterbildung und wissenschaftlicher Tätigkeit in der Naturheilkunde und Komplementärmedizin.
Die Stiftung stellt Mittel für 3 Geförderte bereit. Der Förderumfang beträgt insgesamt bis zu 240.000 Euro pro Fellowship über einen Gesamtförderzeitraum von bis zu 3 Jahren (80.000 Euro p.a.). Im Rahmen des Budgets können neben den Mitteln für die anteilige Stellenfinanzierung der Schnaubelt-Fellows Mittel für wissenschaftliches Personal, Sach-, Reise- und Publikationskosten beantragt werden, die die Antragstellenden in ihrer wissenschaftlichen Profilierung unterstützen. Das Programm ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, während des Förderzeitraums 50 Prozent ihrer Arbeitszeit als geschützte Forschungszeiten einzusetzen. Die Finanzierung der auf die klinische Tätigkeit entfallenden Arbeitszeit, i.d.R. ebenfalls 50 Prozent, wird von der Klinik übernommen. Die Freistellung kann flexibel gewählt werden (z.B. kumulierte Freistellung, 100 Prozent, von bis zu einem Jahr, anteilige Freistellung von 25 Prozent p.a. in den beiden Folgejahren).
Mit der Antragstellung ist ein individuell zwischen Antragstellenden und aufnehmender Universitätsklinik erarbeitetes Laufbahnkonzept einzureichen, das Meilensteine für die wissenschaftliche Laufbahn sowie die klinische Weiterbildung enthält. Die Leitung der aufnehmenden Einrichtungen sagt verbindlich zu, das individuell vereinbarte Laufbahnkonzept aktiv zu unterstützen und die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Jede/r Geförderte wird durch eine/n habilitierten Hochschullehrer/in betreut. Die aufnehmende Universitätsklinik muss darlegen, wie die Freiräume für die geplante Forschungsarbeiten der Antragstellenden gesichert und die Freistellung von klinischen Aufgaben gewährleistet ist.
Antragsberechtigt waren
Das Programm richtet sich an promovierte Ärztinnen und Ärzte max. drei Jahre nach dem 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung, die ein klar erkennbares wissenschaftliches Interesse im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin vorweisen können.
In die Förderung aufgenommen werden vollzeitbeschäftigte Antragsteller/innen, die bereits eine klinische Anbindung innerhalb einer ausgewiesenen Universitätsklinik oder eines akademischen Lehrkrankenhauses haben oder denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Haushaltsstelle verbindlich zugesichert wurde.
Antragstellende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Studium der Humanmedizin
- 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung
- abgeschlossene Promotion (mindestens „magna cum laude“)
- maximal vierjährige Postdocphase
- mindestens eine Publikation als Erstautor/in in einer peer-reviewed Zeitschrift
- biographisch erkennbares Interesse an Naturheilkunde und Komplementärmedizin
- Zugesicherte Haushaltsstelle an einer Universitätsklinik in Deutschland
- Integration in ein forschungsaktives Umfeld
Die Anträge sind in siebenfacher Ausfertigung als Ausdruck und zudem per E-Mail komplett als pdf-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken bis zum 30.09.2019 einzureichen an:
Karl und Veronica Carstens-Stiftung
Am Deimelsberg 36, 45276 Essen
e-mail: foerderung@carstens-stiftung.LÖSCHEN.de
Vorstand:
Professor Dr. Andreas Michalsen, Berlin, Vorsitzender
Professor Dr. Andreas Schlüter, Essen, stv. Vorsitzender
Dr. Anna Paul, Essen
Dr. Markus Wiesenauer, Kernen-Stetten
Alois Schnaubelt (*15.07.1923, †05.05.2016) war Wirtschaftsprüfer aus München und lange Jahre als Berater und Leiter Rechnungswesen für die Firma Weishaupt in Schwendi tätig. Er verkörperte das, was man einen ehrbaren Kaufmann nennt. Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung ist seine Erbin. Wir möchten sein Andenken bewahren. Dank ihm können wir das Alois Schnaubelt-Habilitationsprogramm ins Leben rufen.
1981 gegründet, hat die gemeinnützige und unabhängige Karl und Veronica Carstens-Stiftung in den letzten Jahrzehnten maßgeblich dazu beigetragen, dass immer mehr komplementärmedizinische Verfahren wissenschaftlich durchdrungen und bewertet wurden. In dieser Zeit konnten wir mit Hilfe der Bevölkerung mehr als 40 Mio. Euro für Wissenschaft und Forschung in über 300 Projekten bereitstellen.