Komplementäre und
Integrative Medizin
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Cannabis aus der Apotheke
Gesundheitstipps kompakt

Cannabis aus der Apotheke

Von Isabel Frankenberg

Cannabis Phytotherapie

Ein Gesetz soll zukünftig den Einsatz von Cannabis als Arzneimittel gegen starke chronische Schmerzen und Krankheiten legalisieren. Demnach sollen Patienten künftig Cannabis über ein Rezept in der Apotheke erhalten.

Was wird sich an den allgemeinen Gesetzen zu Cannabis ändern?

Eigenanbau:
Bisher war der Eigenanbau von Cannabis in Deutschland strikt verboten. Grundsätzlich soll dieses Gesetz, auch nach der Legalisierung von Cannabis als Arzneimittel, erhalten bleiben. Allerdings können chronisch Kranke, laut Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis anbauen, um die Folgen ihrer Krankheit und die damit zusammenhängenden Schmerzen zu lindern. Momentan gilt dieses Urteil nur als Gesetzesentwurf. Es bedarf einer Ausnahmegenehmigung und ist nur möglich, da der Bedarf an medizinischem Hanf momentan noch nicht gedeckt werden kann. Die Ausnahmegenehmigung muss vom Patienten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragt und genehmigt werden. Der Besitz und der Handel außerhalb der medizinischen Nutzung soll weiterhin verboten bleiben.

Wird Cannabis nun allgemein legalisiert?
Vorerst ist eine allgemeine Legalisierung von Cannabis nicht geplant. Die Meinungen dazu sind jedoch umstritten. Während einige Politiker und Parteien Vorteile in der Legalisierung, wie z.B. das Verhindern eines öffentlichen Schwarzmarktes, der eine starke Belastung für den öffentlichen Raum bedeutet, sehen, darf es laut Marlene Mortler keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben. Daher ist in der nächsten Zeit keine vollständige Legalisierung vorgesehen.

Cannabis und Auto:
Laut Aussagen der Polizei muss Cannabis unter Einhaltung betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben wie ein Medikament behandelt werden. Das Führen eines Kfz unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss kann die Tatbestände des §24a StVG bzw. der §§315b, 316 StGB erfüllen. Daher bleibt das Führen eines Kfz unter Einfluss von Cannabis auch weiterhin verboten.



Wer bekommt künftig Cannabis verschrieben?

Bisher hatten ca. 1.000 Personen eine Genehmigung zur Einnahme von Cannabis als Arzneimittel. Künftig sollen ca. 800.000 Patienten von dem Gesetz profitieren und Cannabis verschrieben bekommen. Die Kosten für das medizinische Cannabis sollen zudem auch von den Krankenkassen übernommen werden – was bisher nicht der Fall war. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Einnahme von Hanf, die Beschwerden und Symptome des Patienten lindert und keine alternative Medizin bisher angeschlagen hat. Jedoch gibt es keine exakte Definition für das Krankheitsbild, welches vorliegen muss, um Cannabis verschrieben zu bekommen. Bei diesen Krankheiten hat die Bundesopiumstelle bisher eine Ausnahmegenehmigung für den legalen Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke erteilt:



Was versteht man unter einer Cannabis-Agentur?

Die Einfuhr und die Verteilung von Cannabis soll von einer zentralen Cannabis-Agentur übernommen werden. Laut dem Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe der Vereinten Nationen von 1961 muss ein Mitgliedsstaat eine staatliche Stelle einrichten oder benennen, sobald innerhalb des Staates Cannabis zu anderen, als industriellen Zwecken, angebaut werden soll. Diese Agentur soll den Import von Cannabis-Arzneimitteln regeln, Aufträge über den Anbau von Medizinhanf vergeben und ohne Gewinnabsicht die Erzeugnisse an Apotheken, Pharmaunternehmen und Großhändler weiterverkaufen. Zudem muss sie den medizinischen Anbau von Cannabis auch überwachen. Die Cannabis-Agentur wird in Deutschland beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Das wiederum ist eine selbständige Behörde des Bundes, deren Aufgaben die Zulassung und die Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs sind. Die Cannabis-Agentur wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel Bestandteil einer wissenschaftlich geprägten Abteilung sein. Somit soll Engpässen in der Herstellung und Produktion entgegengewirkt werden. Zudem ist sie dafür zuständig, die Qualität der Cannabisprodukte für die Patienten zu sichern, Bürokratie abzubauen und die Kostenerstattung für die Patienten zu erwirken.

Was ändert sich für Ärzte und Krankenkassen?

Bisher mussten die Patienten die medizinischen Cannabisprodukte aus eigener Tasche bezahlen. Die Kosten pro Monat beliefen sich dabei teilweise auf bis zu 1.800€. Laut Gesetz soll das nun von den Krankenkassen übernommen werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen diese ihre Verordnung verweigern. Voraussetzung ist jedoch, dass Patienten einwilligen, ihre Daten anonymisiert zu Forschungszwecken vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auswerten zu lassen. Denn aufgrund der aktuell unzureichenden Studien zur Wirkungsweise von Cannabis bei den vielen Krankheitsbildern wird somit versucht, mehr Kenntnisse darüber zu erlangen.

Auch für Apotheken und Ärzte wird sich nun einiges ändern. Ärzte dürfen Cannabis nun wie jedes andere Medikament verschreiben, wenn sie der Meinung sind, dass es dem Patienten besser hilft als eine alternative Therapie oder wenn die alternative Therapie vorab nicht angeschlagen hat. Zuvor mussten Ärzte ausführliche Beweise dafür vorlegen, dass Cannabis als Medikament benötigt wird. Ärzte dürfen nun Cannabisprodukte wie Blüten, Tropfen, Tabletten oder Ähnliches verschreiben. Anschließend erhält der Patient dann mit dem Rezept in der Apotheke die Arznei. Vor dem Beschluss konnte nicht jede Apotheke Cannabis herausgeben. Nur wenige hatten eine Sondergenehmigung, für die sie sich vorab registrieren lassen mussten. Darauffolgend musste sich auch der Patient in der jeweiligen Apotheke registrieren lassen. Wollte er diese dann jedoch wechseln, musste die betroffene Apotheke weitere bürokratische Verfahren durchlaufen und Sondergenehmigungen einfordern. Dieser bürokratische Aufwand wird nun künftig wegfallen.

Kritik und Ausblick

Das Cannabis-Gesetz lässt einige Kritiker laut werden. Diese sind der Meinung, dass es beispiellos und kaum akzeptabel ist, dass Menschen, die Cannabis verschrieben bekommen wollen, an einer Studie teilnehmen und ihre Daten auswerten lassen müssen. Das würde gegen die Gesetze des Datenschutzes gehen. Andere wiederum bemängeln die Nebenwirkungen von Cannabis. Cannabis kann Müdigkeit, Schwindel, Übelkeit und Erbrechen verursachen. Nach langer Einnahme kann es jedoch auch psychische Erkrankungen auslösen, die nur schwer zu behandeln sind. Weiterhin wird befürchtet, dass nach der Legalisierung von Cannabis auch weitere illegale Medikamente legalisiert werden könnten. Kritiker sagen, dass es keine hinreichenden Belege für die Wirksamkeit von Cannabis gibt. Durch die falsche Nutzung des Medikaments, z.B. wenn es geraucht wird, können zusätzliche Giftstoffe in den Körper gelangen, die wiederum andere Krankheiten auslösen könnten. Cannabis kann zudem auch eine hohe Abhängigkeit hervorrufen. Der Abstand zum Suchtbereich ist – laut Kritikern – bisher nicht klar genug. Hauptargument vieler Kritiker ist jedoch: Die Legalisierung von medizinischem Hanf ist nur ein Schritt vor der kompletten Legalisierung, welche nach wie vor nicht erwünscht ist.

Vorerst ist geplant, dass eine Cannabis-Agentur in Deutschland künftig allein für die Versorgung mit medizinischem Hanf aufkommen soll. Allerdings wird diese vorerst noch auf anderweitige Bestände zurückgreifen müssen. Daher ist es möglich, dass der medizinische Hanf vorerst aus anderen Staaten importiert wird. Einen staatlich kontrollieren Anbau durch eine Cannabis-Agentur gibt es jedoch derzeit nur in Kanada, den Niederlanden, Israel, Österreich und Tschechien. Ganz neu dazugekommen ist Australien, deren Beschluss zu einer Cannabis-Agentur auch erst wenige Monate alt ist. Da die Herstellung von medizinischem Hanf in vielen anderen Ländern nicht durch eine Cannabis-Agentur geregelt wird, ist der Import momentan nur aus Kanada, den Niederlanden, Österreich oder Israel denkbar. Ein Import aus anderen Staaten wäre nur dann möglich, wenn das Cannabis direkt zum Arzneimittel verarbeitet werden würde und ausschließlich in dieser Form exportiert wird. Das ist jedoch momentan nicht der Fall.

Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag des Berufsverbandes der Rechtsjournalisten e.V. und steht ebenfalls als Informationsblatt (PDF) zur Verfügung.

Pressekontakt:
Sabrina Soares
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