Komplementäre und
Integrative Medizin
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Integrative Medizin: News

Aus für adjuvante Misteltherapie auf Kassenrezept

Von Karen Hoffschulte

Mistel Anthroposophische Medizin

Beschluss des GBA rechtsgültig: Mit der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe endet der lange Streit um die Verordnung von Mistelpräparaten.
 

Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 19.04.2012 dürfen antroposophische Mistelpräparate nicht mehr auf Kassenrezept zur adjuvanten, unterstützdenden Therapie nach einer Krebserkrankung verordnet werden.

Mit der Entscheidung des GBA kann der Patient eine Misteltherapie zwar noch erhalten, aber er muss sie selbst bezahlen.

Am 20.06. 2012 wurde diese Entscheidung im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft.

Der GBA hatte schon Mitte Dezember 2011 nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes avisiert, dass die Misteltherapie in der adjuvanten, unterstützdenden Therapie nicht mehr auf Kassenrezept verschrieben werden darf.

Die meisten Krankenkassen haben sich bislang der Auffassung des GBA angeschlossen. Eine Ausnahme macht die KKH-Allianz, die die Kosten adjuvanter Misteltherapie auf Rezept erstattet. Die Techniker Krankenkasse (TK) bezahlt Patienten jährlich 100,- EUR für Mistelbehandlungen, unabhängig davon, ob adjuvant oder palliativ therapiert wird.

Zum Hintergrund: Das neue Versorgungsstrukturgesetz für gesetzliche Krankenkassen erlaubt es den Krankenkassen seit Januar 2012, ihren Versicherten zusätzliche Leistungen anzubieten.

Mistelpräparate sind in der palliativen Therapie (das heißt einer in der Regel bei metastasierten und nicht operablen Tumorerkrankung) ungefährdet kassenärztlich verordnungsfähig.

Der Streit um die Mistel ist nicht erst in den vergangenen Monaten entbrannt, sondern er schwelt schon seit Jahren. Im Zentrum der Diskussion steht die Frage: Ist die Mistel eine Heilpflanze gegen Krebs oder nicht? Die Einschätzung fällt unterschiedlich aus - je nachdem, nach welchen Kriterien man die vorhandenen Studien bewertet. Sicher spielen hierbei auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle.

Interessant wird in Zukunft sein, wie die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Gestaltungsspielraum nutzen werden - um Krebspatienten die Möglichkeit einer adjuvanten Misteltherapie anzubieten. Nicht zuletzt können die Versicherten durch die Wahl der Kasse den Versicherungsschutzes an die eigenen Bedürfnisse anpassen.

Karen Hoffschulte, Carstens-Stiftung : Natur und Medizin

Karen Schmidt

Karen Schmidt, M.A.
Medizinredakteurin bei Natur und Medizin

Telefon: 0201 56 305 62
E-Mail: k.schmidt@naturundmedizin.de