Komplementäre und
Integrative Medizin
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Schnaubelt-Stiftungsprofessur und Forschungsgruppe „Komplementäre und Integrative Medizin (KIM) bei chronischen Erkrankungen – Prävention und Therapie“

Schnaubelt-Stiftungsprofessur und Forschungsgruppe „Komplementäre und Integrative Medizin (KIM) bei chronischen Erkrankungen – Prävention und Therapie“
Ausschreibung der Karl und Veronica Carstens-Stiftung

Chronische Erkrankungen sind eine große gesellschaftliche Herausforderung. Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung stellt im Rahmen der Schnaubelt-Stiftungsprofessur und Forschungsgruppe Fördermittel bereit, um die Anwendung von Verfahren der Komplementären und Integrativen Medizin für Prävention und Therapie chronischer Krankheiten, wie beispielsweise Demenz, Diabetes, Depressionen, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie rheumatische Erkrankungen, zu untersuchen.

Programm

In Ergänzung des Schnaubelt-Post-Doc- und Habilitationsprogramms werden die Fördermittel in Höhe von 3 Mio. Euro für die Errichtung einer Stiftungsprofessur mit der dazugehörigen Arbeitsgruppe über einen Zeitraum von acht Jahren zur Verfügung gestellt. Die aufnehmenden Universitäten sollen elementare Eigenleistungen erbringen. 

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind:

  • Universitäten, die einen neuen Forschungsschwerpunkt Komplementäre und Integrative Medizin (KIM) implementieren möchten (Fördermöglichkeit I)
  • berufungsfähige Wissenschaftler*Innen aus der Medizin und den Life Sciences, die sich durch exzellente wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet haben und in enger Kooperation mit den aufnehmenden Universitäten ein tragfähiges Konzept entwickeln (Fördermöglichkeit II)

Die Carstens-Stiftung stellt neben den Personalmitteln für die Stiftungsprofessur Mittel zur Etablierung einer eigenen Arbeitsgruppe zur Verfügung. Im Förderzeitraum sollen innovative und richtungsweisende Forschungsvorhaben zur Prävention chronischer Krankheiten und zum Nutzen chronisch erkrankter Patient*Innen realisiert werden.

Die Stiftung erwartet von der aufnehmenden Hochschule durch die Aufnahme der Schnaubelt-Stiftungsprofessur und Arbeitsgruppe eine nachhaltige strukturelle Stärkung der Komplementären und Integrativen Medizin.

Die aufnehmende Einrichtung muss darlegen, wie Stiftungsprofessur und Arbeitsgruppe eingegliedert werden sollen und ihre Unterstützung verbindlich zusagen.

Darüber hinaus wird ein Konzept erwartet, wie die Professur nach Ablauf der Förderung verstetigt werden kann. Insbesondere legt die Stiftung Wert auf ein integriertes Nachwuchsförderungskonzept und stellt ggfls. hierzu weitere Mittel für Stipendien bereit.

Antrags- und Auswahlverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.

Stufe 1: Konzeptskizzen

Konzeptskizzen beschreiben die geplanten Forschungsvorhaben sowie die Einbindung der Professur und Forschungsgruppe in die aufnehmende Einrichtung. Konzepte und Skizzen sind ausschließlich einzureichen von:

  • antragsberechtigten Universitäten (Fördermöglichkeit I)
  • berufungsfähigen Personen (Fördermöglichkeit II)
    Liegen zum Zeitpunkt des Einreichens der Konzeptskizze noch keine verbindlichen Zusagen der favorisierten Hochschule vor, ist von den Antragstellenden die Absichtserklärung einer weiteren aufnehmenden Einrichtung vorzulegen, an der Stiftungsprofessur und Arbeitsgruppe auch implementiert werden könnten.

Die Skizze von maximal zehn Seiten ist an keine besondere Form gebunden. Sie sollte

  • die Zielsetzung des Gesamtkonzepts erläutern
  • das geplante Forschungsvorhaben und seine Bedeutung beschreiben
  • geplante Maßnahmen zur Rekrutierung und Förderung des forschenden Nachwuchses skizzieren
  • die Auswahl der in Aussicht genommenen Hochschule(n) auf der Grundlage der verfügbaren inhaltlichen und organisatorischen Aspekte begründen (nur für Fördermöglichkeit II)
  • Innovationspotenzial und Zugewinn für die Komplementäre und Integrative Medizin darlegen

Der Konzeptskizze sind folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • einseitige Zusammenfassung
  • wissenschaftlicher Lebenslauf der federführenden, antragstellenden Person der Hochschule mit Publikationsliste sowie themenrelevantes Publikationsverzeichnis der aufnehmenden Einrichtung, an die die Professur organisatorisch angebunden sein soll (Fördermöglichkeit I)
  • wissenschaftlicher Lebenslauf der antragstellenden Person mit Publikationsliste (Fördermöglichkeit II)
  • Budget- und Meilensteinplan
  • Erklärung der Leitung der Medizinischen Fakultät sowie des/der Direktor*In der aufnehmenden Universitätsklinik

Die Mitglieder des Vorstandes wählen unter den eingegangenen Konzeptskizzen eine Shortlist aus, deren Verfasser*Innen gebeten werden, einen entscheidungsreifen Antrag an die Stiftung zu richten.

Stufe 2: Antrag

Der endgültige Antrag (max. 20 Seiten ohne Anhänge) ist im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesamtkonzepts und der geplanten Maßnahmen zu präzisieren.

Als Anlagen sind beizufügen:

  • Zusage des/der Direktors*In der aufnehmenden Universitätsklinik, die Schnaubelt-Forschungsgruppe in den Forschungsschwerpunkt der Klinik zu integrieren und dem/der Leiter*In der Gruppe Zugang zu Patientendaten und Proben zu gewähren.
  • Verbindliche Erklärung über die Höhe der Eigenleistungen der Hochschule mit Angabe des Umfangs der ergänzenden Personal-, Sach- und Grundausstattungsmittel sowie verbindliche Raumzusage für die einzurichtende Stiftungsprofessur und Forschungsgruppe mit Festlegung der Labornutzfläche und der Infrastrukturnutzung.
  • Bevorzugt und ausdrücklich gewünscht werden Erklärungen der Leitung der Medizinischen Fakultät sowie des Vorstandes des Universitätsklinikums, die Finanzierung der Professur einschließlich der Zusatzausstattung nach Ablauf der Stiftungsförderung auf Dauer zu übernehmen.
  • Unter den Anträgen der Shortlist wird nach externer Begutachtung und einem Auswahlgespräch eine Stiftungsprofessur und Forschungsgruppe zur Bewilligung ausgewählt.

Auswahlkriterien

Entscheidend für die Beurteilung der eingereichten Konzeptskizzen und Anträge sind:

  • wissenschaftliches Profil und Exzellenz der Antragstellenden
  • Innovationspotential der Forschungsvorhaben
  • Mehrwert der Schnaubelt-Gruppe für aufnehmende Hochschule und Universitätsklinik

Frist für die Einreichung der Konzeptskizzen

Die Konzeptskizzen sind per E-Mail (foerderung@carstens-stiftung.LÖSCHEN.de) in einer pdf-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken bis zum 14.09.2026 einzureichen an:

Karl und Veronica Carstens-Stiftung
Am Deimelsberg 36
45276 Essen

foerderung@carstens-stiftung.LÖSCHEN.de

Alois Schnaubelt

Alois Schnaubelt (*15.07.1923, †05.05.2016) war Wirtschaftsprüfer aus München und lange Jahre als Berater und Leiter Rechnungswesen für die Firma Weishaupt in Schwendi tätig. Er verkörperte das, was man einen ehrbaren Kaufmann nennt. Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung ist seine Erbin.