Komplementäre und
Integrative Medizin
Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen
Kava-Kava bald doch wieder auf dem Markt?
Studien kurz und knapp

Kava-Kava bald doch wieder auf dem Markt?

Von Michèl Gehrke

Phytotherapie Psyche

Pflanzliches Mittel bei nervösen Angst-, Spannungs- und Unruhezuständen

Widerruf der Zulassung nach 12 Jahren für rechtswidrig erklärt.

Kava-Kava, oder auch "Rauschpfeffer" (Piper methysticum), wird seit Jahrhunderten von Polynesiern zu rituellen Zwecken eingesetzt. Auch in der westlichen Phytotherapie war die Pflanze in der Behandlung von nervösen Angst-, Spannungs- und Unruhezuständen kaum wegzudenken, bis das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2002 die Zulassung widerrufen hatte. Als Begründung wurde ein erhöhtes Risiko für Leberschädigungen durch Kava-Kava genannt.

Zwar hatte sich die Arzneimittelkommission E gegen den Widerruf der Zulassung ausgesprochen und das BfArM im Jahre 2005 den Widerruf in ein Ruhen der Zulassung umgewandelt – für Patienten änderte sich an der Situation jedoch nichts. Es war ihnen nicht möglich, legal an Kava-Kava zu gelangen.

Nun, nach insgesamt 12 Jahren, gibt es jedoch einen Grund zum Aufatmen: Das Verwaltungsgericht Köln hat den Widerruf der Zulassung für rechtswidrig erklärt. Nach Prüfung und Bewertung u.a. der Berichte über Nebenwirkungen urteilt das Gericht, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis Kava-Kava-haltiger Arzneimittel in den empfohlenen Dosen bei nervösen Angst-, Spannungs- und Unruhezuständen nicht als ungünstig zu erachten ist. Das Risiko für die beschriebenen Nebenwirkungen sei "selten" bis "sehr selten". Vielmehr wiesen die damals als Alternativen zu Kava-Kava empfohlenen Benzodiazepine und Psychopharmaka ein Abhängigkeitspotenzial auf.

Sofern das BfArM nicht in Berufung geht, können Patienten mit psychischen Beschwerden also hoffen, dass Ihnen in Zukunft wieder eine pflanzliche Alternative oder Ergänzung zu Benzodiazepinen und Psychopharmaka zur Verfügung steht.

Update 23.12.2019:
Das BfArM hat die Zulassung von Kava-Kava-haltigen Arzneimitteln widerrufen. Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung des Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis als ungünstig bewertet.

Literatur zu "Kava-Kava bald doch wieder auf dem Markt?"

Newsletter von Dr. Volker Schmiedel, Habichtswald-Klinik, Juli 2014

Michèl Gehrke

Michèl Gehrke

M.A. Pressesprecher der Karl und Veronica Carstens-Stiftung

Telefon: 0201 56 305 61

E-Mail: m.gehrke@carstens-stiftung.de