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 Wahlpflichtfach Homöopathie
Die Carstens-Stiftung verfolgt seit über 20 Jahren das Ziel, Lehre und kritische Auseinandersetzung mit der Homöopathie in die medizinische Ausbildung zu integrieren. Aus unserer Sicht sollten MedizinerInnen bereits während ihres Studiums die Möglichkeit erhalten, die Grundlagen der Homöopathie zu erlernen.
Unser Angebot richtete sich im Rahmen der Nachwuchsförderung bislang
an Studierende und DoktorandInnen. Hier haben wir in Form von Finanzierungs-
und Organisationshilfen bei der Einrichtung
von Arbeitskreisen an den Universitäten, über die zweimal im
Jahr stattfindenden Wilseder Foren,
bis hin zur Förderung
von Promotionsarbeiten und Vergabe von Stipendien ein umfassendes
Programm für Studierende entwickelt.
Die Carstens-Stiftung weitet nun ihr Angebot im Bereich der Arzt/Ärztinnen-Ausbildung aus. Erstmalig unterstützt sie zum Sommersemester 2010 die Einrichtung des Wahlpflichtfaches „Homöopathie“ an deutschen medizinischen Fakultäten. Die Approbationsordnung für Ärzte sieht in ihrer letzten Fassung vom 27. Juni 2002 vor, dass Universitäten u.a. die Homöopathie als Wahlfach sowohl für den ersten als auch für den zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung anbieten können.
Medizinische Fakultäten bzw. Institute können bei der Carstens-Stiftung eine Förderung in Höhe von bis zu 750 Euro pauschal beantragen, wenn Sie das Wahlfach anbieten wollen. Auch bei der Suche nach möglichen Referenten und Curricula kann die Stiftung auf Wunsch unterstützend und vernetzend tätig werden.
Die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerbungsfrist:
Wird noch festgelegt
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