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Antrag auf Unterstützung des Wahlpflichtfachs
Homöopathie
Antragstellung
Der Antrag für das kommende Semester muss spätestens bis zum Stichtag
(für das Sommersemester bis zum 15. Februar, für das Wintersemester
bis zum 15. September des laufenden Jahres) bei der Karl und Veronica
Carstens-Stiftung eingereicht werden. Weitere Informationen zur
Antragsstellung finden Sie dem Merkblatt.
Download
des Merkblatts «Lehrveranstaltungen im Rahmen des Wahlfachs Homöopathie
(gemäß ÄAppO vom 27. Juni 2002, Anlage 3)»; PDF, 51KB
Download
des Formblatts «Antrag zur Förderung von Lehrveranstaltungen im
Rahmen eines Wahlfachs Homöopathie (gemäß ÄAppO vom 27. Juni 2002,
Anlage 3)»; PDF, 39KB
Inhaltlicher Verwendungsnachweis
Download
des Vordrucks «Lehrveranstaltungen im Rahmen des Wahlfachs Homöopathie
(gemäß ÄAppO, Bundesgesetzblatt vom 27. Juni 2002, Anlage 3); PDF,
27KB
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