Die Geschichte der Veterinärhomöopathie
Von Dr. med. vet. Achim Schütte
Die Homöopathie hat in der Tierheilkunde eine fast ebenso lange Tradition wie in der Humanmedizin.
Die erste Veröffentlichung zu diesem Thema stammt aus dem Jahr 1815. Von Samuel Hahnemann ist uns sein handgeschriebenes Redemanuskript über
die "Homöopathische Heilkunde der Hausthiere" bekannt. Darin vertritt Hahnemann
den Standpunkt, dass
" ...Thiere ... mit einem Worte durch die
homöopathische Heilart wenigstens ebenso sicher und gewiß, als die Menschen
zu heilen (sind)".
Hahnemann geht in seiner Rede
auch auf die Durchführung von Arzneimittelprüfungen an gesunden Tieren
ein. Eine große Rolle scheint die Tierheilkunde in Hahnemanns reichhaltigem
Schrifttum allerdings nicht gespielt zu haben.
Gustav Wilhelm
Groß (1794-1847), Arzt und Mitbegründer der "Allgemeinen Homöopathischen
Zeitung", veröffentlicht im Jahre 1830 im "Archiv für die homöopathische
Heilkunst" einen Aufsatz, in dem er feststellt, Tierheilungen auf homöopathischem
Wege wären der beste Beweis, dass die Wirkung der Homöopathie nicht auf
Suggestion beruhe.
Rückblickend zeigt sich, dass die Geschichte der Veterinärhomöopathie durch
die Aktivitäten einzelner Autoren geprägt ist. Besonders hervorzuheben sind
die Bemühen J. C. L. Genzkes, der mit der Durchführung von Arzneimittelprüfungen
an gesunden Tieren den Versuch unternahm, den von Hahnemann geforderten
Ansprüchen an die Anwendung der homöopathischen Heilmethode auch in der
Veterinärhomöopathie gerecht zu werden. Ebenfalls herausragend ist das Bestreben
von Hans Wolter.
Wolter war es, der die Gründung der "homöopathisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft"
und der daraus hervorgehenden "Arbeitsgemeinschaft für Homöopathie, Zytoplasmatische
Therapie und Akupunktur (Biologische Medizin)" vorantrieb und homöopathisch
interessierten Tierärzten somit die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches
und der Fortbildung bot.
Übertragung von Symptomen vom Mensch auf das Tier
In der Homöopathie erfolgt die Arzneimittelwahl durch die Anwendung der
Ähnlichkeitsregel, die besagt, dass man einem Kranken jenes Mittel verabreichen
soll, dessen AMB dem Krankheitszustand möglichst nahe kommt. In der tierärztlichen
Praxis bedient man sich zur Auffindung eines geeigneten Arzneimittels mangels
eigenständiger veterinärhomöopathischer Symptomsammlungen der AMB aus der
Humanhomöopathie. Die Symptome des Tierpatienten werden mit den AMB aus
der Humanhomöopathie verglichen. Dabei müssen die Arzneimittelsymptome des
Menschen, insbesondere die subjektiv-psychischen Symptome, auf die Tiere
bzw. ihr Verhalten übertragen und tierartspezifische Eigenheiten berücksichtigt
werden.
Einzelne Autoren bezweifeln jedoch besonders im Hinblick auf die tierartspezifischen
Unterschiede eine Übertragbarkeit der AMB vom Menschen auf das Tier und
fordern vor der Anwendung homöopathischer Arzneimittel die Durchführung
von AMP am Tier.
Bei einem erkrankten Tier werden die vorliegenden Krankheitssymptome registriert
und mit den in Frage kommenden humanen AMB verglichen. Diejenigen Symptome,
welche nach Anwendung des gewählten Mittels verschwinden, werden in das
AMB aufgenommen. Die Symptomauflösung muss reproduzierbar sein, also unter
möglichst ähnlichen Bedingungen immer wieder erreicht werden.
Ziel der Veterinärhomöopathie muss also sein, die menschlichen
psychischen Symptome innerhalb des rein organischen Geschehens einzuordnen
und nutzbar zu machen.
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