![]() 19.07.2011
Homöopathie im Hörsaal
Carstens-Stiftung unterstützt Wahlpflichtfach „Homöopathie“
Die Carstens-Stiftung verfolgt seit über 20 Jahren das Ziel, eine kritische Auseinandersetzung mit der Homöopathie in die medizinische Ausbildung zu integrieren. Aus unserer Sicht sollten MedizinerInnen bereits während ihres Studiums die Möglichkeit erhalten, die Grundlagen der Homöopathie zu erlernen.
Die Carstens-Stiftung weitet damit ihr Angebot im Bereich der Arzt/Ärztinnen-Ausbildung aus. Erstmalig unterstützt sie zum Sommersemester 2010 die Einrichtung des Wahlpflichtfaches „Homöopathie“ an deutschen medizinischen Fakultäten. Die Approbationsordnung für Ärzte sieht in ihrer letzten Fassung vom 27. Juni 2002 vor, dass Universitäten u.a. die Homöopathie als Wahlfach sowohl für den ersten als auch für den zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung anbieten können. Medizinische Fakultäten bzw. Institute können bei der Carstens-Stiftung eine Förderung in Höhe von bis zu 750 Euro pro Semester pauschal beantragen, wenn Sie das Wahlfach anbieten wollen. Auch bei der Suche nach Referenten und Bereitstellung von Curricula kann die Stiftung unterstützend und vernetzend tätig werden. Bislang richtete sich die Nachwuchsförderung an Studierende und DoktorandInnen. Hier haben wir in Form von Finanzierungs- und Organisationshilfen bei der Einrichtung von Arbeitskreisen an den Universitäten, über die zweimal im Jahr stattfindenden Wilseder Foren, bis hin zur Förderung von Promotionsarbeiten und Vergabe von Stipendien ein umfassendes Programm für Studierende entwickelt. |
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